amtlicher Sportbootführerschein für die Binnenfahrt
Sportbootführerschein Binnen
-mit Antriebsmaschine
-unter Segel
-als Segelsurfbrett
Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach
den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für
Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter
erteilt.
Für das Befahren der Binnenschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68
kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den Sportbootführerschein-Binnen
mit Antriebsmaschine vor.
Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere
Fahrerlaubnispflicht für alle Arten von Motorbooten, unabhängig von
der Leistung der Antriebsmaschine, sowie für Segelboote und Surfbretter
ab 3 qm Segelfläche.
Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen
besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der Bewerber hat nachzuweisen, da er über ausreichende Kenntnisse der für
das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner
sicheren Führung auf den Binnenschiffahrtsstraßen erforderlichen
nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen
Anwendung fähig ist.
Schulungskurse bieten die Vereine des DSV sowie der vom DSV anerkannten
Ausbildungsstätten an.
Über ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil unter
Segeln verfügt, wer:
mindestens Kenntnisse
hat, wie sie bei regelmäßigem Segeln in einer Saison
unter fachkundiger Anleitung erworben werden können, oder
Grundkenntnisse
besitzt, wie sie beispielsweise in einem einwöchigen
Grundlehrgang und einem zweiwöchigen, ganztägigen
Schulungskursus erworben werden können, oder
den Jüngstensegelschein
des DSV besitzt und mindestens eine Saison regelmäßig gesegelt
hat.
Der Erwerb des amtl.
Sportbootführerscheines-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das
vollendete 16. Lebensjahr voraus.
Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für
Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt.
Die Prüfung wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für amtliche Sportbootführerscheine
nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen abgenommen.
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