amtlicher Sportbootführerschein für die Binnenfahrt SBF-Binnen

Sportbootführerschein Binnen
-mit Antriebsmaschine
-unter Segel
-als Segelsurfbrett


Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter erteilt.

Für das Befahren der Binnenschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor.

Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht für alle Arten von Motorbooten, unabhängig von der Leistung der Antriebsmaschine, sowie für Segelboote und Surfbretter ab 3 qm Segelfläche.

Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der Bewerber hat nachzuweisen, da er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den Binnenschiffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.

Schulungskurse bieten die Vereine des DSV sowie der vom DSV anerkannten Ausbildungsstätten an.
Über ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil unter Segeln verfügt, wer:
mindestens Kenntnisse hat, wie sie bei regelmäßigem Segeln in einer Saison
unter fachkundiger Anleitung erworben werden können, oder
Grundkenntnisse besitzt, wie sie beispielsweise in einem einwöchigen Grundlehrgang und einem zweiwöchigen, ganztägigen Schulungskursus erworben werden können, oder den Jüngstensegelschein des DSV besitzt und mindestens eine Saison regelmäßig gesegelt hat. Der Erwerb des amtl. Sportbootführerscheines-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus.
Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt.
Die Prüfung wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für amtliche Sportbootführerscheine nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen abgenommen.